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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 1 KR 192/13 NZB   

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https://dejure.org/2013,103038
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 1 KR 192/13 NZB (https://dejure.org/2013,103038)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 1 KR 192/13 NZB (https://dejure.org/2013,103038)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 1 KR 192/13 NZB (https://dejure.org/2013,103038)
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  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 1 KR 192/13
    Notwendig ist die Bezeichnung eines förmlichen Beweisantrags, der das Beweisthema sowie die Beweismittel benennt und der -falls wie hier aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden wird- in der mündlichen Verhandlung gestellt und in formaler Hinsicht entweder protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt worden ist (vgl. BSG -B 1 KR 25/10 B u.H.a. BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 Seite 49; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 Rdnr. 5 -zitiert nach Juris).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 1 KR 192/13
    Notwendig ist die Bezeichnung eines förmlichen Beweisantrags, der das Beweisthema sowie die Beweismittel benennt und der -falls wie hier aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden wird- in der mündlichen Verhandlung gestellt und in formaler Hinsicht entweder protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt worden ist (vgl. BSG -B 1 KR 25/10 B u.H.a. BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 Seite 49; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 Rdnr. 5 -zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.07.2010 - B 1 KR 25/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2013 - L 1 KR 192/13
    Notwendig ist die Bezeichnung eines förmlichen Beweisantrags, der das Beweisthema sowie die Beweismittel benennt und der -falls wie hier aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden wird- in der mündlichen Verhandlung gestellt und in formaler Hinsicht entweder protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt worden ist (vgl. BSG -B 1 KR 25/10 B u.H.a. BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29 Seite 49; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 Rdnr. 5 -zitiert nach Juris).
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